Wir machen weiter Bildung - trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Bildungsangebot zum/zur Steuerfachangestellten zur Verfügung. +++ Wir machen weiter Bildung - trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Bildungsangebot zum/zur Steuerfachangestellten zur Verfügung. +++ Wir machen weiter Bildung - trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Bildungsangebot zum/zur Steuerfachangestellten zur Verfügung. +++ Wir machen weiter Bildung - trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Bildungsangebot zum/zur Steuerfachangestellten zur Verfügung. +++ Wir machen weiter Bildung - trotz der Corona-Krise steht Ihnen unser Bildungsangebot zum/zur Steuerfachangestellten zur Verfügung.
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Wer hat Anspruch auf die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie erhalten alle Teilnehmer, die arbeitslos gemeldet sind und erfolgreich die Zwischen- bzw. die Abschlussprüfung einer Umschulung absolviert haben.

Wie hoch ist die Prämie?

Mit dem Bestehen der Zwischenprüfung vor der zuständigen Kammer, erhalten Sie 1.000 €. Wenn Sie auch die Abschlussprüfung bestehen, erhalten Sie weitere 1.500 € als Prämie.

Weiterbildungsprämie – gültig ab wann?

Die Weiterbildungsprämie gilt für alle Umschulungen, die ab dem 1. August 2016 gestartet.

Wie wird die Weiterbildungsprämie ausgezahlt?

Die Weiterbildungsprämie wird direkt ausgezahlt, wenn Sie Ihrer zuständigen Arbeitsagentur Ihr Zwischen- bzw. Abschlusszeugnis vorlegen.

Wer hat die Prämie beschlossen?

Die Weiterbildungsprämie wurde beschlossen durch das Bundeskabinett/ Bundesministerium für Arbeit und Soziales und findet sich im Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung (AWStG – Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) wieder.

Sie erreichen Ihren passenden Ansprechpartner über die jeweiligen Standorte der SFA.